Pflichtangaben auf der Fahrschul-Website: Impressum, Preise, Datenschutz – die Checkliste
Kurz gesagt: Eine Fahrschul-Website braucht mehr als ein Impressum. Weil die Fahrschule eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ist, gehört die Erlaubnisbehörde ins Impressum. Das Fahrlehrergesetz verlangt, dass die Preise auch online stehen. Dazu kommen Datenschutzerklärung, ein Cookie-Hinweis bei Tracking und bei Online-Verträgen die Widerrufsbelehrung. Die Checkliste unten hilft beim Prüfen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
1. Impressum
Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, früher § 5 TMG) braucht jede geschäftliche Website ein leicht erreichbares Impressum. Für Fahrschulen gehört hinein:
- Name und Anschrift der Fahrschule, bei Gesellschaften die Rechtsform und die vertretungsberechtigte Person
- Telefon und E-Mail (ein Kontaktformular allein reicht nicht)
- Handelsregister und Registernummer, falls eingetragen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- die zuständige Aufsichtsbehörde: Die Fahrschulerlaubnis ist eine behördliche Erlaubnis, deshalb sollte die Erlaubnisbehörde (meist der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt) genannt werden.
- bei mehreren Standorten: alle Zweigstellen mit Anschrift
2. Preise: auch online Pflicht
§ 32 Fahrlehrergesetz verpflichtet Fahrschulen, ihre Entgelte bekannt zu geben: als Aushang in den Geschäftsräumen und, wenn eine Website existiert, auch dort. Mindestens dazu gehören je Klasse:
- Grundbetrag
- Entgelt für die Fahrstunde zu 45 Minuten
- Entgelte für die besonderen Ausbildungsfahrten, wenn sie abweichen
- Entgelte für die Vorstellung zur theoretischen und zur praktischen Prüfung
Gegenüber Verbrauchern gelten Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Gebühren von TÜV/DEKRA und Führerscheinstelle zahlt der Schüler an Dritte. Ein klarer Hinweis darauf vermeidet Ärger.
Werkzeug: Mit dem kostenlosen Preisaushang-Generator erstellen Sie den Aushang und bekommen gleich eine Preistabelle für die Website dazu.
3. Datenschutzerklärung
Sobald die Website personenbezogene Daten verarbeitet, braucht sie eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO. Das betrifft schon Kontaktformulare, Online-Anmeldungen, eingebettete Karten, Bewertungs-Widgets und Server-Logs. Wichtig bei Fahrschulen:
- Online-Anmeldung: welche Daten, wofür, wie lange (Ausbildungsunterlagen haben Aufbewahrungsfristen)
- Weitergabe an Führerscheinstelle und Prüforganisation
- eingebundene Dienste wie Google Maps, YouTube, WhatsApp-Links oder Zahlungsanbieter
4. Cookies und Tracking
Für Analyse- und Marketing-Cookies (z. B. Google Analytics, Meta-Pixel, Google-Ads-Conversion) brauchen Sie nach § 25 TDDDG eine Einwilligung vor dem Setzen, also ein echtes Cookie-Banner mit gleichwertigem „Ablehnen“. Alternative: Messung ohne Cookies und ohne personenbezogene Daten. So arbeiten wir auf unseren eigenen Fahrschul-Websites, und es braucht dann kein Banner.
5. Online-Anmeldung und Vertrag
Schließt der Schüler den Ausbildungsvertrag online ab, ist das ein Fernabsatzvertrag:
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular bereitstellen
- seit 19. Juni 2026 eine gut sichtbare Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) für online geschlossene Verträge (EU-Richtlinie 2023/2673)
- bei Beginn der Ausbildung vor Ablauf der Widerrufsfrist: ausdrücklichen Wunsch dokumentieren
- AGB und Ausbildungsvertrag zum Download
6. Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit 28. Juni 2025 für viele digitale Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern, darunter Online-Buchung und Vertragsabschluss. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Unabhängig davon lohnt sich Barrierefreiheit: lesbare Kontraste, Alternativtexte, bedienbare Formulare. Das mag auch Google.
Checkliste zum Abhaken
- Impressum vollständig, mit Erlaubnisbehörde und allen Standorten
- Preise je Klasse online, mit Stand-Datum und Hinweis auf Fremdgebühren
- Datenschutzerklärung passt zu den tatsächlich genutzten Diensten
- Kein Tracking ohne Einwilligung (oder cookielose Messung)
- Online-Anmeldung mit Widerrufsbelehrung und Vertrag als PDF
- Formulare auf dem Handy bedienbar, Kontraste lesbar
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Stand: 20. Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung; im Zweifel fragen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.
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